Alles okay… - oder?!
Endlich ist es soweit: man hat die automatische Bestätigung durch eBay erhalten, welche besagt, dass der gewünschte Artikel erfolgreich ersteigert wurde. Und nun freut man sich natürlich - nachdem eine ordnungsgemäße Zahlung (per Überweisung, PayPal, in bar oder anderweitig) erfolgte, auf die Zusendung der Ware. Was aber, wenn diese defekt geliefert oder aber gar nicht beim Käufer ankommt…? Wie geht man als Käufer in einem solchen Falle am besten vor, bzw. welche Möglichkeiten gibt es? Bei Unstimmigkeiten nach einer erfolgten Zahlung sollte seitens des Käufers unter Umständen eine Frist von ca. zwei bis drei Wochen eingeräumt werden: denn einerseits kann der Geldtransfer an sich schließlich einige Tage in Anspruch nehmen und zudem will die bestellte Ware ja auch noch verpackt und versandfertig gemacht werden. Geschieht aber selbst nach Ablauf dieses Zeitraumes nichts, so sollte man sich direkt und umgehend auf schriftlichem Wege mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und um die Zusendung der Ware bitten; gleichzeitig kann die Androhung eines Rücktritts vom Kaufvertrag erfolgen.
Zur eigenen Sicherheit und aus Gründen der Nachvollziehbarkeit sollte all' dieses per Einschreiben mit Rückschein erledigt werden. Für den Fall, dass selbst eine solche Maßnahme erfolglos verläuft, können zunächst - nachdem schriftlich ein Vertragsrücktritt erfolgte - die entstandenen Kosten geltend gemacht werden (sprich: der Preis für den ersteigerten Artikel und auch die Portokosten für den notwendigen Schriftverkehr). Sofern der "Verkäufer" auch dieser Forderung nicht nachkommt, so ist die Einleitung eines Mahnverfahrens offenbar unausweichlich, will der Käufer nicht auf seinen Kosten sitzen bleiben. Glücklicherweise kann man allerdings sagen, dass derartige Ereignisse nur in verhältnismäßig geringer Zahl vorkommen und man sich deshalb die Freude am Handel bei eBay nicht verderben lassen muss. Des Weiteren sei in diesem Zusammenhang gesagt, dass man bei einem Handel über eBay gewisse Schutzrechte genießt, wie z. B. im Falle der eingangs beschriebenen, nicht erfolgten Warenlieferung oder wenn sich nach einer erfolgreich verlaufenen Ersteigerung der (bezahlte) Artikel offensichtlich als wesentlich minderwertig herausstellt und keineswegs dem Kaufpreis entspricht. eBay bietet an, derartige Angelegenheiten online mit der "Gegenpartei" zu klären und sicher - eigenen Angaben zufolge - gleichermaßen die Unterstützung durch ein eBay-Sicherheitsteam zu.
Nutzer, die ihre Ware hingegen über PayPal, dem Tochterunternehmen von eBay bezahlt haben, profitieren von einer Geldrückerstattungs-Garantie, welche im Falle eines erfolglos verlaufenden Handels eine Erstattung von bis zu 1.000 Euro zugunsten des Käufers garantiert. Ebenso erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch der ebay-Treuhandservice: dem Käufer eines Artikels wird es somit ermöglicht, den Geldbetrag für die ersteigerte Ware auf ein Treuhänder-Konto einzuzahlen. Sobald nun alles zur Zufriedenheit des Kunden abgewickelt wurde, sprich: die Qualität und auch das Preis-/Leistungsverhältnis stimmen, so wird das eingezahlte Geld umgehend dem Verkäufer übermittelt und das "Geschäft" wurde zur Zufriedenheit aller Beteiligten abgewickelt. Und wer einmal einen solch' erfolgreichen "Geschäftsabschluss" erzielt hat, wird sich mit Sicherheit auch schon auf die kommende(n) Auktion(en) freuen.



