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Die Bewertungen

Für jeden User, der eine möglichst erfolgreiche und natürlich auch langfristige "Laufbahn" bei eBay anstrebt, sind positive Bewertungen der anderen eBay-Nutzer das "Nonplusultra". Jeder Handel bei diesem Internetauktionshaus wird gewissermaßen mit einem guten, einem neutralen oder aber einem negativen "Urteil" abgeschlossen, welches zum einen hinsichtlich der Qualität der gehandelten Artikel Aufschluss über die Qualität der Ware gibt, darüber hinaus können Faktoren, wie beispielsweise die Zahlungsmoral, die Freundlichkeit, die Zuverlässigkeit bei der gesamten Abwicklung im Allgemeinen sowie die gegebenen Versandbedingungen bewertet werden usw.

Gesonderte Einzelkommentare sind zudem ebenfalls möglich. Der Sinn des Ganzen dabei ist, dass mit Hilfe des Bewertungsprofils ein jeder die Möglichkeit hat, sich bereits vor einem möglichen Handel mit einem bestimmten eBay-Mitglied hinsichtlich dessen Bewertungskriterien zu informieren und sich dementsprechend für oder gegen den Handel mit der Person, bzw. mit dem "Gewerbetreibenden" zu entscheiden. Dieses dient schlicht und einfach der Sicherheit aller Beteiligten. Eine mögliche, geringfügige Änderung des Bewertungssystems bei eBay ist zwar hin und wieder im Gespräch, jedoch verhält es sich so, dass derzeit die Anzahl der vorhandenen Bewertungspunkte eines eBay-Mitgliedes entscheidend ist für einen möglichen Handel über das Internetauktionshaus.

Jedes "Positiv-Urteil" bedeutet in der Skala einen zusätzlichen Punkt, bei neutralen Bewertungen bleibt die ursprüngliche Punktezahl bestehen, wohingegen sie sich bei einer schlechten Bewertung um jeweils einen Punkt reduziert. Sobald nun ein Mitglied mindestens zehn positive Bewertungen vorweisen kann, ist neben dem entsprechenden Benutzernamen der "eBay-Stern" zu sehen, welcher diesen positiven Status verdeutlichen soll. Erfolgt nun aber - ob gerechtfertigt oder nicht - eine Negativbewertung, so kann guter Rat möglicherweise "teuer" sein…. In beiden Fällen muss man gegebenenfalls mit einer so genannten Rachebewertung der "Gegenpartei" rechnen, so dass man sich bei Kritik unter Umständen gar ein "Eigentor" schießen könnte. Es gibt im eBay-Bewertungssystem die Möglichkeit, auf negative Bewertungen zu antworten, sich ggf. also zu "rechtfertigen" und den Sachverhalt auf diese Weise klarzustellen, jedoch lassen sich im Notfall die eBay-Verantwortlichen nur sehr selten auf eine Löschung der betreffenden Bewertung ein, wenn sich diese tatsächlich ans ungerechtfertigt herausstellt.

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